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Autokauf/Leasing

VERKEHRSZIVILRECHT – VERTRAGSRECHT – AUTOKAUF - LEASING

Ein weiterer Schwerpunkt im Verkehrszivilrecht, bei dem ein Rechtsanwalt benötigt wird, ist das Vertragsrecht, in diesem Artikel, der Autokauf.

Dieses Rechtsgebiet befasst sich unter anderem mit dem Kauf oder das Leasen und der Übereignung eines Fahrzeuges oder dem Leasing eines Fahrzeuges. Mängel werden beim Autokauf verschwiegen. Unfallfreiheit wird zugesichert. Autos werden als verkehrssicher und scheckheftgepflegt angepriesen, was sich als falsch herausstellt.

Es treten Fragen im Zusammenhang mit einer vertraglichen Beziehung zwischen zwei Verbrauchern oder zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer auf, je nach Konstellation ergeben sich Rechte und Pflichten. Oft wird gerade auch im gewerblichen Bereich versucht, die Gewährleistung noch ganz auszuschließen oder zumindest zu beschränken. Wird das Fahrzeug von einem Unternehmer verkauft, ist dieser aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, zumindest ein Jahr Gewährleistung zu geben. Wird das Fahrzeug hingegen von einem Verbraucher verkauft, ist dieser berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.

Treten nach der Übergabe des Fahrzeuges Mängel auf, stehen dem Erwerber mehrere Gewährleistungsrechte zur Verfügung. So kann er z.B. Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen oder den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag ganz zurücktreten.

Steht ein Mangel fest, ist es einfacher, allerdings gilt dies nur für Mängel, die bei Übergabe des Kfz vorhanden zumindest aber „angelegt“ waren. Trat der Mangel jedoch innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe der Kfz auf, so wird kraft Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Nach Ablauf der ersten 6 Monaten muss nicht nur der Mangel bewiesen werden, sondern auch, dass dieser bei Übergabe vorhanden war, was regelmäßig nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden kann.

Der Autokauf ist somit ein sehr komplexes Gebiet, der fachkundiger Betreuung bedarf, die Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet.

TYPISCHE FÄLLE SIND:

  • z.B.:Neuwagenkauf
  • Gebrauchtwagenkauf
  • Gewährleistung
  • Nacherfüllung/Nachbesserung
  • Minderung
  • Rücktritt etc.

RECHTSANWALT GEORG WEGMANN, ALS FACHANWALT FÜR (AUTO-) VERTRAGSRECHT

berät und vertritt Sie in diesen Fällen gerne, kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne und viel Zeit für Sie!

Um Ihnen einen Überblick über die Bereiche des Vertragsrechts zu verschaffen, hier eine Liste der Bereiche des Vertragsrechts. Wir vertreten Sie natürlich in allen Belangen des Vertragsrechts.

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