Abwicklung von Verkehrsunfällen
• Abwicklung mit Versicherungen
• Schadensersatz, Schmerzensgeld
• Unfall-Schadenspositionen
• Unfallflucht
• Versicherungsrecht/Regress der Versicherungen z.B. beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort
• Verkehrsstrafrecht/Bußgeldrecht
Ob Unfall, Bußgeldbescheid oder Führerscheinentzug – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Georg Wegmann steht Ihnen bei.
Bei einem Verkehrsunfall kümmern wir uns um die vollständige Abwicklung mit der Versicherung, also insbesondere um Sachschaden und Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld).
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Rechtmäßigkeit. Und wenn Ihnen wegen z. B. Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht ein Strafverfahren bevorsteht, vertreten wir Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
Straftaten im Verkehrsrecht
In einem Strafprozess rund um den Bereich Verkehrsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt zur Seite, bei z. B.
Unfallflucht und Entzug der Fahrerlaubnis
Drogen am Steuer
fahrlässige Körperverletzung
gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr etc.I
Bußgeld & Führerschein
Wir beraten und vertreten Sie bei
der Abwehr von Bußgeldern, z. B.
zu schnelles Fahren
bei Rot über die Ampel
Handy am Steuer
Führerscheinentzug
der Veranlassung einer MPU
Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall unterstützen wir Sie bei der
Abwicklung mit der Versicherung
Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen u. a.
Innerhalb der Unfallregulierung geht es insbesondere um Fragen wie: Was ist zu tun bei einem Verkehrsunfall? Wer ist schuld? Wer haftet für Schäden? Was zahlt die Versicherung? Wie und wo mache ich meine Ansprüche geltend, welche Ansprüche habe ich überhaupt? Muss ein Mitverschulden angerechnet werden oder ist die Betriebsgefahr des Kfz anzurechnen und wenn ja, in welcher Höhe?
Hinzu kommt das Verkehrsvertragsrecht, das z.B. die vertraglichen Besonderheiten bei Autokauf abdeckt.
Der durch einen Unfall Geschädigte ist grundsätzlich nach den § 249 ff BGB so zu entschädigen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre.
Die Kanzlei Wegmann & Wegmann übernimmt die Geltendmachung von Schäden und die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gebühren für den Anwalt des Geschädigten übernehmen muss. Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall kompetente Unterstützung in der Schadensregulierung benötigen, hilft Fachanwalt für Verkehrsrecht, Georg Wegmann, mit seiner großen Erfahrung
Es gibt unterschiedliche Gründe warum nach einem Unfall eine Zahlungsverpflichtung der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht, einerseits ist dies die Verschuldenshaftung, andererseits ist dies die Gefährdungshaftung.
Stellt das Gesetz auf die Verschuldenshaftung ab, haftet der Schädiger dann, wenn der Verkehrsunfall „schuldhaft“, das heißt vorsätzlich oder fahrlässig durch ein persönlich vorwerfbares Verhalten verursacht worden ist.
Den Gegensatz hierzu bildet im Verkehrszivilrecht die Gefährdungshaftung.
Alleine die Tatsache, dass man ein Fahrzeug bewegt, stellt eine Gefährdung dar.
Es reicht ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, um möglicherweise eine Haftung auszulösen.
Bei der Gefährdungshaftung spielt ein Verschulden des Schädigers in der Regel keine Rolle. Es kommt also nicht darauf an, ob von ihm eine verbotene Handlung „schuldhaft“. d.h. vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden ist. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann der Fahrzeughalter für alle daraus entstehenden Schäden aus Betriebsgefahr mithaften.
berät und vertritt Sie in diesen Fällen gerne, kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne und viel Zeit für Sie!
Um Ihnen einen Überblick über die Bereiche des Verkehrsrecht zu verschaffen, hier eine Liste der Bereiche des Verkehrsrechts. Wir vertreten Sie natürlich in allen Belangen des Verkehrsrechts.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Telefon: 0 2157 – 12 88 51
info@rae-wegmann.de Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 08:00 – 12:30 &
13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Mi und Fr 8:00 Uhr – 13:00 Uhr
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