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Verkehrsrecht

DIE BEREICHE DES UNFALLRECHTS IM ÜBERBLICK:

Abwicklung von Verkehrsunfällen

• Abwicklung mit Versicherungen

• Schadensersatz, Schmerzensgeld

• Unfall-Schadenspositionen

• Unfallflucht

• Versicherungsrecht/Regress der Versicherungen z.B. beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort

• Verkehrsstrafrecht/Bußgeldrecht

FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN NETTETAL-BRÜGGEN-KEMPEN-KREIS VIERSEN

Unfallrecht - Unfallregulierung - Schmerzensgeld - Sachschaden - Bußgeld - Fahrverbot - Fahrerlaubnis - Führerschein

Ob Unfall, Bußgeldbescheid oder Führerscheinentzug – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Georg Wegmann steht Ihnen bei.

Bei einem Verkehrsunfall kümmern wir uns um die vollständige Abwicklung mit der Versicherung, also insbesondere um Sachschaden und Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld). 

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Rechtmäßigkeit. Und wenn Ihnen wegen z. B. Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht ein Strafverfahren bevorsteht, vertreten wir Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.

Straftaten im Verkehrsrecht

In einem Strafprozess rund um den Bereich Verkehrsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt zur Seite, bei z. B.

Unfallflucht und Entzug der Fahrerlaubnis

Drogen am Steuer

fahrlässige Körperverletzung

gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr etc.I

 

Bußgeld & Führerschein

Wir beraten und vertreten Sie bei

der Abwehr von Bußgeldern, z. B.

zu schnelles Fahren

bei Rot über die Ampel

Handy am Steuer

Führerscheinentzug

der Veranlassung einer MPU

Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall unterstützen wir Sie bei der

Abwicklung mit der Versicherung

Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen u. a.

VERKEHRSZIVILRECHT

Das Verkehrs-Zivilrecht umfasst in erster Linie alle Vorgänge rund um Unfallregulierung.

Innerhalb der Unfallregulierung geht es insbesondere um Fragen wie: Was ist zu tun bei einem Verkehrsunfall? Wer ist schuld? Wer haftet für Schäden? Was zahlt die Versicherung? Wie und wo mache ich meine Ansprüche geltend, welche Ansprüche habe ich überhaupt? Muss ein Mitverschulden angerechnet werden oder ist die Betriebsgefahr des Kfz anzurechnen und wenn ja, in welcher Höhe?

Hinzu kommt das Verkehrsvertragsrecht, das z.B. die vertraglichen Besonderheiten bei Autokauf abdeckt.

Der durch einen Unfall Geschädigte ist grundsätzlich nach den § 249 ff BGB so zu entschädigen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre.

ES GEHT INSBESONDERE UM FOLGENDE PROBLEME:

  • Sachschäden am Kraftfahrzeug und an anderen beschädigten Sachen,
  • Wertminderung,
  • fiktive Abrechnung,
  • Totalschaden,
  • Personenschäden,
  • Heilbehandlungskosten,
  • Schmerzensgeld,
  • Schmerzensgeldrente,
  • Mietwagen,
  • Nutzungsausfall,
  • Verdienstausfall,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • Abwehr von Regressansprüchen der Versicherung insbesondere beim Vorwurf der Unfallflucht etc.

Die Kanzlei Wegmann & Wegmann übernimmt die Geltendmachung von Schäden und die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gebühren für den Anwalt des Geschädigten übernehmen muss. Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall kompetente Unterstützung in der Schadensregulierung benötigen, hilft Fachanwalt für Verkehrsrecht, Georg Wegmann, mit seiner großen Erfahrung

Es gibt unterschiedliche Gründe warum nach einem Unfall eine Zahlungsverpflichtung der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht, einerseits ist dies die Verschuldenshaftung, andererseits ist dies die Gefährdungshaftung.

Stellt das Gesetz auf die Verschuldenshaftung ab, haftet der Schädiger dann, wenn der Verkehrsunfall „schuldhaft“, das heißt vorsätzlich oder fahrlässig durch ein persönlich vorwerfbares Verhalten verursacht worden ist.

Den Gegensatz hierzu bildet im Verkehrszivilrecht die Gefährdungshaftung.

Alleine die Tatsache, dass man ein Fahrzeug bewegt, stellt eine Gefährdung dar.

Es reicht ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, um möglicherweise eine Haftung auszulösen.

Bei der Gefährdungshaftung spielt ein Verschulden des Schädigers in der Regel keine Rolle. Es kommt also nicht darauf an, ob von ihm eine verbotene Handlung „schuldhaft“. d.h. vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden ist. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann der Fahrzeughalter für alle daraus entstehenden Schäden aus Betriebsgefahr mithaften.

RECHTSANWALT GEORG WEGMANN, ALS FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

berät und vertritt Sie in diesen Fällen gerne, kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne und viel Zeit für Sie!

Um Ihnen einen Überblick über die Bereiche des Verkehrsrecht zu verschaffen, hier eine Liste der Bereiche des Verkehrsrechts. Wir vertreten Sie natürlich in allen Belangen des Verkehrsrechts.

Sie brauchen Hilfe?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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