Zu den Verstößen im Verkehrsrecht gehören nicht nur Ordnungswidrigkeiten (OWi).
Geht der Verstoß über die Ordnungswidrigkeit hinaus, so handelt es sich um eine Verkehrsstraftat. Diese wird nach Verkehrsstrafrecht behandelt.
Täglich kommt es vielfach zu kritischen Situation im Straßenverkehr, z.B. wird beim Abbiegen versehentlich die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers verletzt und es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug. Es gibt dabei schnell Verletzte. Schon läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung.
Verkehrsdelikte fallen ins Strafrecht, daher hält das Strafgesetzbuch (StGB) für den Straßenverkehr entsprechende Regeln und Sanktionen bereit. Alle Delikte also, die als Straftat im Straßenverkehr gelten, sind im StGB niedergeschrieben.
Dazu gehören insbesondere:
Gerade im Grenzgebiet Nettetal- Niederlande kommt es immer wieder vor, dass eine Fahrt mit Drogenkonsum durchgeführt worden ist; erforderlich sind bei Cannabis dabei gewisse Mindestmengen, die im Blut nachgewiesen werden müssen, um in den Rahmen einer Strafbarkeit zu gelangen.
Sowohl bei der folgenlosen Drogenfahrt (ohne Gefährdung von Leib oder Leben oder anderer Sachen) als auch unter der unter Drogen begangenen Straßenverkehrsgefährdung handelt es sich um Regelfälle, die kraft Gesetzes zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Hier wird die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bindend für die Straßenverkehrsbehörde angenommen.
Neben einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe droht auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins. Schließlich kann insbesondere im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum (BTM) oder Alkohol am Steuer auch eine MPU drohen (auch „Idiotentest“ genannt).
Auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können nach dem neuen Bußgeldkatalog empfindliche Geldbußen nach sich ziehen und ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.
Wir vertreten Sie im Verkehrsstrafrecht sowohl in Strafverfahren wie auch in Bußgeldverfahren.
Die Chancen der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht können bei möglichst früher Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht durchaus erfolgreich sein.
berät und vertritt Sie in diesen Fällen gerne, kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne und viel Zeit für Sie!
Um Ihnen einen Überblick über die Bereiche des Verkehrsstrafrecht zu verschaffen, hier eine Liste der Bereiche des Strafverkehrsrecht. Wir vertreten Sie natürlich in allen Belangen des Verkehrsstrafrecht.
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