gewährleistet Ihnen in diesem Bereich die entsprechende Fachkompetenz.
Im Familienrecht werden Auseinandersetzungen meist – insbesondere im Rahmen einer Trennung und Scheidung – emotional geführt, da sich die beteiligten Menschen einmal sehr nahe standen.
Wir bearbeiten Ihren Fall, ohne dabei das menschliche Verständnis für Ihre individuelle Situation aus den Augen zu verlieren.
Sie erhalten Unterstützung außergerichtlich und gerichtlich, z. B. im Bereich der Scheidung, des Zugewinnausgleichs, des Trennungsunterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts, in Unterhaltsfragen etc.
Das deutsche Zivilrecht befasst sich im Wesentlichen mit den Beziehungen zwischen juristisch gleichgestellten Personen und gliedert sich in mehrere Teilbereiche. So gehören unter anderem das Schuldrecht, das Sachenrecht und das Erbrecht zum Zivilrecht. Darüber hinaus stellt das Familienrecht ebenfalls einen wichtigen Bereich des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Zivilrechts dar.
Als Bestandteil des Zivilrechts befasst sich das Familienrecht auf juristische Art und Weise mit den Beziehungen zwischen mehreren Personen. Das Familienrecht beschränkt sich hierbei aber nur auf einige Aspekte und behandelt alle familiären Beziehungen, sodass in erster Linie die Ehe, Lebenspartnerschaften, Scheidung Verwandtschaft und anderweitige, familiäre Verbindungen durch diesen Teilbereich geregelt werden. Darüber hinaus setzt sich das deutsche Familienrecht ebenfalls mit der rechtlichen Betreuung (Betreuungsvollmacht), Pflegschaft, Vormundschaft und gesetzlichen Vertretungen auseinander.
Juristische Grundlage des Familienrechts in Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Das Vierte Buch des BGB widmet sich ausschließlich dem Familienrecht und regelt sämtliche, damit zusammenhängende Belange, wie zum Beispiel das Eherecht, das Sorgerecht, Adoptionen und Pflegschaften, sowie das Güterrecht (Ehevertrag Gütertrennung). Auch wenn es um Fragen hinsichtlich der Abstammung oder Verwandtschaft geht, liefert das Vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches Antworten.
Obwohl Lebenspartnerschaften und erbrechtliche Angelegenheiten ebenfalls in den zivilrechtlichen Teilbereich des Familienrechts fallen, werden diese nicht im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt. Stattdessen bildet das Fünfte Buch des BGB die juristische Basis für das Erbrecht und gibt alle diesbezüglichen Regelungen und Gesetze vor. Die Lebenspartnerschaft ist dahingegen als Rechtsinstitut im Lebenspartnerschaftsgesetz (kurz LPartG) geregelt. Demzufolge ist nicht das gesamte Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland im Vierten Buch des BGB definiert, obgleich aufgrund der Benennung dieses Teils leicht ein anderer Eindruck entsteht. Nichtsdestotrotz sind alle Aspekte des Familienrechts Bestandteil des Zivilrechts.
Da es sich bei dem Familienrecht um einen Teilbereich des Zivilrechts handelt, liegt die Zivilprozessordnung (kurz ZPO) sämtlichen familiengerichtlichen Verfahren zugrunde. Darüber hinaus spielt diesbezüglich auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) eine entscheidende Rolle.
Kommt es aufgrund von Streitigkeiten, Unstimmigkeiten oder anderweitigen Auseinandersetzung in Bezug auf eine Ehe, Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung oder andere Familiensache zu einem gerichtlichen Verfahren, liegt die Zuständigkeit in der Regel beim Familiengericht. Nach § 23b des in Deutschland geltenden Gerichtsverfassungsgesetzes stellen die Familiengerichte eine gesonderte Abteilung der Amtsgerichte dar und befassen sich mit sämtlichen Familiensachen. So werden hier vor allem Scheidungssachen und Angelegenheiten des Kindschaftsrecht verhandelt. Gerichtliche Verfahren, die mit einer Erbschaft in Zusammenhang stehen, werden dahingegen nicht von einem Familiengericht entschieden, sondern fallen in den Zuständigkeitsbereich der Nachlassgerichte, wobei diese wiederum ebenfalls Bestandteile der Amtsgerichte sind.
berät und vertritt Sie in diesen Fällen gerne, kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne und viel Zeit für Sie!
Um Ihnen einen Überblick über die Bereiche des Familienrechts zu verschaffen, hier eine Liste der Bereiche des Familienrecht.. Wir vertreten Sie natürlich in allen Belangen des Familienrechts.
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