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Cannabis am Steuer erlaubt?

Verkehrsrecht Nettetal : Cannabis am Steuer erlaubt?

 

Am 23. Februar hat der Bundestag einer kontrollierten Freigabe von Cannabis zugestimmt. Ein Problem ist allerdings offen: Darf man sich nach einem Joint noch hinters Steuer setzen?

 

Wer sich heutzutage bekifft hinters Steuer setzt, muss Strafe zahlen und ist seine Fahrerlaubnis vermutlich los. Der erlaubte Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) pro Milliliter Blutserum ist  sehr gering und selbst nach Tagen noch zu messen. Die berauschende Wirkung ist dann allerdings längst vorbei. Der Nachweis einer derart geringen Menge lässt nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zu. Also: ob dann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, ist nicht sicher.

 

Dass die heutige Regelung, die einem Cannabis-Verbot für Autofahrer gleichkommt, Bestand haben wird, ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Im Gesetz befindet sich bereits die Formulierung: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die für die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen maßgeblichen Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Rahmen des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf wissenschaftlicher Grundlage untersuchen und ermitteln. Ebenso wie beim Alkoholkonsum wird es in Zukunft ebenfalls einen Grenzwert für THC geben, mit dem noch Auto gefahren werden darf/kann.

 

Georg Wegmann

Rechtsanwalt in Nettetal

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht