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Ein Dienstwagen mit Tankkarte vom Arbeitgeber ist praktisch. Doch wer die Karte ohne Erlaubnis auch fürs eigene Auto nutzt, riskiert die fristlose Kündigung.

Ein Dienstwagen mit Tankkarte vom Arbeitgeber ist praktisch. Doch wer die Karte ohne Erlaubnis auch fürs eigene Auto nutzt, riskiert die fristlose Kündigung.

 

Bezahlt ein Arbeitnehmer den Sprit für sein Privatauto mehrmals mit einer Tankkarte, die ihm vom Arbeitgeber für den Dienstwagen überlassen wurde, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Und zwar auch ohne eine vorherige Abmahnung, so das Landesarbeitsgericht Niedersachsen Az.: 2 Sa 313/22 vom 29.03.2023.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung sei eine Abmahnung entbehrlich gewesen: Denn der Beschäftigte habe in 38 Fällen die Tankkarten pflichtwidrig benutzt. Aufgrund der Häufigkeit der fehlerhaften Nutzung liege also kein einmaliges Versehen vor.

 

Eine Wiederherstellung des für das Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens könnte durch den Ausspruch einer Abmahnung nicht mehr erwartet werden, so das Gericht.

 

Georg Wegmann

Rechtsanwalt in Nettetal

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht