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Finanzierungspflicht für Versicherer?

Finanzierungspflicht für Versicherer?

 

Muss der Geschädigte auf das Ersparte zugreifen, um den Schädiger durch eine Vorauszahlung zu entlasten?

Muss er die Reparatur also  aus eigenen Mitteln vorfinanzieren, um Standzeiten und damit die Standkosten und den Ausfallschaden niedrig zu halten?

Eine Entscheidung des BGH vom 18.02.2020 zur fiktiven Abrechnung dazu: Nein, im Regelfall muss er das nicht. Schon gar nicht muss er Kredit aufnehmen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Steht der Geschädigte finanziell so gut da, dass ihm eine Vorauszahlung gar nichts ausmacht, kann eine Betrachtung unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine solche Pflicht ergeben.

BGH 18.02.32020 VI ZR 115/19.

 

Georg Wegmann

Rechtsanwalt in Nettetal

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht