Mit 200 km/h unterwegs: Mitschuld bei Unfall?
Schwerer Unfall auf der Autobahn: Ein Wohnmobilfahrer hatte auf die linke Spur gewechselt und dabei einen Autofahrer übersehen. Es musste gerichtlich geklärt werden, ob den Autofahrer, der mit 200 km/h unterwegs war, einen Mitschuld am Unfall trifft.
Während das Landgericht München I die komplette Schuld beim Wohnmobilfahrer sah, legte das Oberlandesgericht München als 2. Instanz wegen der deutlichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit des Pkw um 70 km/h eine Mithaftung des Autofahrers von 25 Prozent fest (OLG München, Urteil vom 1.6.2022, Az.: 10 U 7382/21 e).
Georg Wegmann
Rechtsanwalt
zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht
zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht