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Mit 200 km/h unterwegs: Mitschuld bei Unfall?

Mit 200 km/h unterwegs: Mitschuld bei Unfall?

 

Schwerer Unfall auf der Autobahn: Ein Wohnmobilfahrer hatte auf die linke Spur gewechselt und dabei einen Autofahrer übersehen. Es musste gerichtlich geklärt werden, ob den Autofahrer, der mit 200 km/h unterwegs war, einen Mitschuld am Unfall trifft.

Während das Landgericht München I die komplette Schuld beim Wohnmobilfahrer sah, legte das Oberlandesgericht München als 2. Instanz wegen der deutlichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit des Pkw um 70 km/h eine Mithaftung des Autofahrers von 25 Prozent fest (OLG München, Urteil vom 1.6.2022, Az.: 10 U 7382/21 e).

 

 Georg Wegmann

Rechtsanwalt

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht