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Rechtsanwalt Nettetal/Unfallabwicklung/Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Nettetal/Unfallabwicklung/Verkehrsrecht

 

Bei der Unfallabwicklung kommt es auch zur Ablehnung der Entschädigungszahlung. Es wird dabei auch argumentiert, durch einen gestellten Verkehrsunfall Zahlungen von der Versicherung zu erhalten.Eine Unfallverabredung oder das sonstige bewusste Herbeiführen eines Unfalles durch den KFZ-Eigentümer schließt als Einwilligung in die Sachbeschädigung einen Ersatzanspruch sowohl aus § 823 BGB als auch aus § 7 StVG aus (BGHZ 71, 339, 340; VersR 1978, 865).

 

Das Landgericht Wuppertal  (02.04.2013 – Az. 2 O 167/11)listet in einem Urteil einen ganzen Reihe  von Anhaltspunkten auf, die für eine Unfallmanipulation sprechen können, so z.B.:

 

1. Vorgeschädigte Fahrzeuge,

2. Altfahrzeuge oder kurzzeitig versicherte Fahrzeuge auf Schädiger Seite,

3. Abrechnung auf Reparaturkostenbasis,

4. einfach zu stellender Unfallhergang an abgelegenen Unfallorten zu späten Tages- bzw. Nachtzeiten,

5., unerklärlicher Fahrfehler,

6. fehlende Plausibilität des Unfallherganges,

7. keine unabhängigen Zeugen,

8. die beteiligten Personen kommen aus der Fahrzeugbranche,

9. die beteiligten Personen sind miteinander bekannt, etc…….

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht