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Scheidung online

Scheidung online

 

Leben Sie bereits ein Jahr getrennt und wollen schnell und ohne großen Zeitaufwand die Scheidung einreichen, dann können wir Ihnen weiterhelfen.

 

Scheidung online heißt aber letztlich nicht, dass das Gericht die Scheidung „online“ ausspricht, sondern dass die Kommunikation zwischen Ihnen und uns als Ihrer Anwaltskanzlei online erfolgt oder über E-Mail. Selbstverständlich stehen wir aber zu jeder Zeit auch zu einem persönlichen Gespräch für Sie zur Verfügung. 

 

Die Scheidung wird dann in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch das Familiengericht ausgesprochen (sogenannter Scheidungstermin).

 

Sofern wir für Sie die Scheidung einreichen sollen, fordern Sie bitte bei uns den hierzu erforderlichen Fragebogen an und reichen uns diesen dann ausgefüllt zurück, damit uns die erforderlichen Informationen vorliegen. Daneben benötigen wir die Heiratsurkunde.

 

Grundsätzlich gibt es bei engen finanziellen Verhältnissen auch die Möglichkeit, bei Gericht Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sollten Sie dies in Erwägung ziehen, geben Sie uns bitten Bescheid, dann werden wir Sie hierüber weiter informieren.

 

Das Gericht wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens lediglich die Scheidung selbst aussprechen und den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) zwischen den Ehepartnern regeln. Bei Letzterem sind sämtliche privaten, betrieblichen und gesetzlichen Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit angespart wurden, grundsätzlich zwischen den Eheleuten auszugleichen. Sollten bei Ihnen etwaige Ausnahmefälle greifen, würde dies separat abgeklärt.

 

Sofern neben der Scheidung noch Punkte wie Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht, Zugewinn oder sonstiges zu klären sind, raten wir zu einem persönlichen Gespräch. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Rechtsanwältin                                                        Rechtsanwalt

Heike Wegmann                                                      Georg Wegmann

 

zuzüglich:                                                                 zuzüglich:

Fachanwältin für Familienrecht                            Fachanwalt für Arbeitsrecht

                                                                                   Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Kehrstr. 43, 41334 Nettetal-Kaldenkirchen  www.rae-wegmann.de