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Krankengeld trotz verspäteter Krankschreibung

Krankengeld trotz verspäteter Krankschreibung

 

Wenn eine Krankschreibung verspätet eingereicht wird, muss trotzdem Krankengeld gezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht AZ: B 3 KR 23/22 R entschieden. Denn seit 2021 müssen die Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse melden. Seit Anfang 2021 seien die Vertragsärzte verpflichtet, die Krankschreibungen elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln, erklärte das BSG. Gehe daher eine vom Arzt zu übersendende AU-Bescheinigung zu spät bei der Krankenkasse ein, dürfe dies nicht zulasten des Versicherten gehen und ihm das Krankengeld vorenthalten werden.

 

Etwas anderes könne nur für Ärzte und Einrichtungen gelten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, wie Privatärzte und Reha-Einrichtungen.

 

Georg Wegmann

Rechtsanwalt in Nettetal

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht