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Unwirksamer Aufhebungsvertrag bei fehlender Bedenkzeit?

Unwirksamer Aufhebungsvertrag bei fehlender Bedenkzeit?

 

Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.

Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB dar, auch wenn dies dazu führt, dass dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit verbleibt noch der Arbeitnehmer erbetenen Rechtsrat einholen kann.

 

BAG, Urt. v. 24.02.2022 – 6 AZR 333/21

 

Rechtsanwalt Georg Wegmann

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nettetal