Grundsätzlich ist das Zivilrecht als Teil des Privatrechts das Rechtsgebiet, dass alle Belange und Beziehungen zwischen privaten oder juristischen Personen regelt. Hauptgegenstand des Zivilrechts sind Regeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse. Das Privatrecht geht von dem Grundsatz aus, dass Privatpersonen ohne Einmischung des Staates untereinander freiwillig und autonom ein Rechtsverhältnis, z.B. durch einen Vertragsabschluss, eingehen können. Vorschriften und Gesetze des Zivil- oder Privatrechts regelt allgemein das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
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